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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter
Obsidrus ist ein Produkt von Lehmann AVIATION. 

Gültigkeit der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und Vermittlungen durch obsidrus erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung eines Gutscheines oder mit der Anmeldung zu einem Erlebnis gelten diese Bedingungen als angenommen. Die Bestellung oder Anmeldung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.

Leistungen
Obsidrus führt Flugerlebnisse in der zentralen Schweiz durch und vermittelt solche auch an verschiedener Veranstalter in der ganzen Schweiz. Die Vermittlungen erfolgen per Verkauf von Gutscheinen oder per Direktvermittlung.

Angebot und Vertragsschluss
1. Der Vermittlungsvertrag entsteht dadurch, dass der Käufer auf der Internetseite eine Bestellung oder Anmeldung auslöst und die allgemeinen Geschäftbedingungen akzeptiert. Eine Bestellung per Telefon oder eMail ersetzt die Bestellung per Onlineformular. Falls die Durchführung des Flugerlebnisses an eine Partnerfirma vermittelt wird, obliegt die Durchführung alleine dem Veranstalter. Obsidrus ist in diesem Fall Vermittler und nicht Veranstalter. Der Kunde erhält bei der Anmeldung zum Flugerlebnis die Kontaktdaten des Veranstalters und schliesst mit diesem einen separaten Vertrag über die Durchführung ab. Dieser Vertrag über die Inanspruchsnahme des jeweiligen Erlebnisses kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer am Erlebnis und dem jeweiligen Erlebnisparter (Veranstalter) zustande. Die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Erlebnispartner (Veranstalter) wird ausschliesslich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Erlebnispartners geregelt.

Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Obsidrus übernimmt keine Verantwortung über Produktangaben von Partnern.

Preise
Alle Preise verstehen sich inkl. 7,7% Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Druckfehler sind vorbehalten.

Versandkosten Schweiz
Versandkosten für den Gutscheinversand in der Schweiz werden von obsidrus getragen. Für den Kunden entstehen keine Extrakosten.

Lieferungen ins Ausland
Wir liefern die obsidrus Gutscheine auch ins Ausland. Die Portokosten ausserhalb der Schweiz werden vom Käufer getragen.

Liefer- und Leistungszeit
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch obsidrus steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von obsidrus durch Zulieferanten und Hersteller.

Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann obsidrus die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Obsidrus ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

Lieferung
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt an obsidrus und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine Übernahme der Transportkosten durch obsidrus hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

Rückgabe
obsidrus leistet keine Rückerstattungen, aber der Käufer kann das Flugerlebnis verschieben oder in  einen Gutschein für eine andere Aktivität eintauschen.

Umtausch
Gutscheine können jederzeit während der aufgedruckten Gültigkeit in ein anderes obsidrus Erlebnis umgetauscht oder für ein anderes obsidrus Erlebnis verwendet werden.
1. Wenn der Kunde eine Anmeldung ohne Gutschein tätigt und im Kommentarfeld seine Gutscheinnummer mit dem Vermerk "bitte anrechnen" einträgt, wird der Gutscheinwert dem gebuchten Angebotspreis abgezogen. Dies hat keine Bearbeitungsgebühr zur Folge.
2. Wenn der Kunde einen neuen Gutschein wünscht, entstehen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 25.-

Gutscheine
1. Die Gutscheine sind ein (1) Jahr lang nach der Bestellung gültig.
2. Die Gutscheine können erst ab der Zahlung des Gesamtbetrages eingelöst werden.
3. Bei einem durch obsidrus abgesagten Termin, wird der Gutschein um 3 Monate verlängert. Der Gutschein kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung ist nur vor Ablauf der Gültigkeit möglich. Zusätzlich wird die Differenz einer allfälligen Preiserhöhung des Angebotes in Rechnung gestellt. Aktionsgutscheine können nicht verlängert werden oder falls beim Angebot vermerkt, nur gegen den Aufpreis zum aktuellen Angebotspreis.
4. Eine Barauszahlung des Gutscheinbetrages ist nicht möglich.
5. Die Gutscheine sind frei übertragbar und nicht auf eine bestimmte Person ausgestellt. Bei Verlust oder Diebstahl eines Gutscheines übernimmt obsidrus keine Haftung für unrechtmässige Einlösungen des Gutscheines.

Anmeldung, Umbuchung und Absage von Terminen
1. Anmeldungen sind verbindlich. Bestätigte Termine können bis 48h vor dem Treffpunkt gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- pro Person verschoben werden. Es werden nur schriftliche Absagen (Email, Briefpost) akzeptiert. Massgeblich ist das Datum des Eingangs der Erklärung bei obsidrus. Bei Drittleistungen gelten für die Kosten die Bedingungen der jeweiligen dritten Leistungserbringer. Diesbezüglich anfallende Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

2. Absagen können während den Geschäftszeiten von 08:00 bis 17:00 Uhr von Montag bis Sonntag schriftlich per Email oder Briefpost getätigt werden. Absagen die ausserhalb der Geschäftszeiten getätigt werden, werden auf die nächstmögliche Geschäftszeit datiert. 

3. Bei Anmeldungen für Gruppen (mehrere Personen) übernimmt die anmeldende Person die Verantwortung diese AGB's an alle Teilnehmer weiterzugeben und haftet für alfällige Annulationskosten aller Teilnehmer. 

4. Um bei gewissen Erlebnissen teilnehmen zu können, bestehen spezielle körperliche Voraussetzungen wie z.B. maximales Körpergewicht und maximale Körpergrösse. Es ist Sache des Teilnehmers diese Voraussetzungen zu prüfen und einzuhalten. Die spezifischen Beschränkungen können auf www.obsidrus.ch unter dem jeweiligen Erlebnis eingesehen werden. Wird ein Gast vor Ort auf Grund dieser körperlichen Voraussetzungen abgelehnt, verfällt der Gutschein oder das Ticket und der Anspruch auf das gebuchte Erlebnis.

5. Obsidrus und ihre Partner können bestätigte Termine aus wichtigen Gründen (Wetter, Anzl. Teilnehmer, technische Gründe, Sicherheitsgründen, usw.) absagen oder verschieben. Umtriebskosten für Anreise, Verpflegung, etc. gehen zu Lasten des Teilnehmers und werden nicht von obsidrus übernommen. Die Termine werden bei einer Absage durch obsidrus auf ein neues Wunschdatum des Kunden verschoben. Gutscheine und Tickets werden in diesem Fall automatisch um drei Monate verlängert. Eine Rückgabe des Gutscheins oder des Tickets durch den Kunden bei einer Absage der Aktivität durch obsidrus und ihrer Partner ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Rückerstattung ist im Ausnahmefall möglich, wenn der Kunde kein Ersatzdatum anbieten kann. Dieser Umstand muss bei der Anmeldung schriftlich angegeben werden (Kommentarfeld in der Anmeldung).

Durchführung und Wetterentscheid
1. Die bei der Produktbeschreibungen und Anmeldebestätigungen angegebenen Flugzeiten sind zirka Angaben und können bei der Durchführung je nach Wetter- und Sicherheitsgründen variiren. Startplätze und Durchführungsorte können durch den Piloten aus Wetter- und Sicherheitsgründen auch kurzfristig verschoben werden. Wird eine Aktivität durch den Kunden frühzeitig abgebrochen, gilt die Aktivität als durchgeführt. In Spezialfällen kann der Pilot eine Aktivität aus Sicherheitsgründen oder Passagierzustand frühzeitig abbrechen, worauf die Aktivität ebenfalls als durchgeführt gilt. Falls der Passagier unter Einfluss von Drogen oder Alkohol zum Termin erscheint, wird die Durchführung abgelehnt und die Aktivität wird als durchgeführt angesehen.

2. Der Wetterentscheid wird grundsätzlich gemäss Bestätigungsemail durch den Piloten gefällt. Sofern dies von der Wettersituation möglich ist und im Bestätigungsemail nichts anderes steht, wird dies am Vorabend gemacht. Bei unsicherem Wetter kann der Wetterentscheid auch kurzfristiger gemacht werden. Bei einer wetterbedingten, kurzfristigen Absage durch den Piloten wird der Flug auf ein neues Wunschdatum verschoben.

Versicherung
Annullationskostenversicherung ist Sache des Teilnehmers. Nichtbetriebsunfall- (z.B. SUVA) sowie Krankenversicherung müssen vorhanden sein und sind Sache des Teilnehmers. 

Zahlung
1. Die Zahlung von Gutscheinen erfolgt per Rechnung oder Kreditkarte. Die Zahlung von Direktanmeldungen erfolgt per Rechnung oder Kreditkarte. Obsidrus kann die Zahlungsart vorschreiben.

2. Rechnungsprozess
Bei einer Gutscheinbestellung wird dem Kunden eine Rechnung per Post zugestellt. Bei einer Direktanmeldung erhält der Kunde die Rechnung per Email als PDF-Dokument, zusammen mit der Anmeldebestätigung. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen. In jedem Fall muss der Gesamtbetrag aber vor der Durchführung des gebuchten Angebotes bezahlt sein. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine Zahlungsbestätigung per Email. 

3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 10 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist obsidrus auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

5. Falls der Käufer das zeitliche Zahlungsziel der Rechnung nicht einhält, wird eine Mahnung ausgestellt. Die Zahlungsfrist erhöht sich damit um weitere 10 Tage. Wenn der Käufer diese neue Zahlungsfrist ebenfalls verstreichen lässt, wird der Gutschein storniert und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- plus die Kosten einer allfällig bezogenen Geschenkbox/Geschenkverpackung plus die Mahnungsgebühren in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nach einer Zahlungsfrist von 10 Tagen ohne weitere Mahnungen, rechtlich eingefordert. Die Mahngebühren betragen bei der zweiten Mahnung CHF 5.- und bei der dritten Mahnung CHF 20.-.

6. Zahlung aus dem Ausland - Die Bankspesen bei einer Überweisung aus dem Ausland gehen zu Lasten des Kunden. Der Gutschein wird erst nach kompletter Bezahlung des Gutscheinpreises freigeschaltet.

Reklamationen
1. Lieferungen
Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt an obsidrus und dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen.

2. Aktivitäten
Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese innert 5 Tagen der durchführenden Stelle (Veranstalter) schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Diese Bestätigung ist keine Schuldanerkennung. Die Anschrift des zuständigen Veranstalter kann bei obsidrus angefragt werden. Der Veranstalter wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 2 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität beim Veranstalter und in Kopie an obsidrus eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Veranstalters und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung verwirken sämtliche Ansprüche.

Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Haftungsansprüche aus Folge eines Flugerlebnisses sind an den Veranstalter zu richten. Obsidrus ist Vermittler und nicht Veranstalter. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitätsleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.


Flugzeugflüge
Bei den von obsidrus angebotenen Flugzeugrundflügen, und Kunstflug handelt es sich um Privatflüge im Sinne der Luftfahrtverordnung SR 748.01 Art. 100. bei denen ein Versicherungsobligatorium zur Deckung der Haftpflicht von Personen- und Sachschäden der Passagiere besteht.

Gerichtsstand / anwendbares Recht
Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

 

Winterthur, 01.06.2020

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